Pflegegrad 2: "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"

Alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 2 erhalten Sie hier direkt von Ihrem Pflegedienst aus Ahaus.

Auf einen Blick:

Pflegegrad 2

Auf Pflegegrad 2 mit entsprechenden Leistungen haben Sie Anspruch, wenn durch die Begutachtung durch den MD bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten festgestellt wurde, dass Sie „in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“ sind.

Pflegesachleistungen
0
PFLEGEGELD
0
BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSLEISTUNGEN
0
jährl. verhinderungspflege
0
Hilfsmittel pro Monat
0

Versicherte erhalten den Pflegegrad 2 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen. Um Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit begutachtet. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je selbstständiger ein Antragsteller ist, desto weniger Punkte und einen umso niedrigeren Pflegegrad erhält er. 

Überblick zu den Leistungen bei Pflegegrad 2

Pflegegeld – 347 Euro/Monat

Pflegesachleistung – 796 Euro/Monat

Tages- und Nachtpflege – 721 Euro/Monat

Kurzzeitpflege – 1.854 Euro/Jahr

Verhinderungspflege – 1.685 Euro/Jahr

Vollstationäre Pflege – 805 Euro/Monat

Betreuungs- und Entlastungsleistungen – 131 Euro/Monat

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – 42 Euro/Monat

Hausnotruf – 26,65 Euro/Monat

Wohnraumanpassung – 4.180 Euro/Gesamtmaßnahme

Wohngruppenzuschuss – 224 Euro/Monat

Voraussetzung für Pflegegrad 2 ist eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit“.  Der Gutachter muss im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermitteln.