Pflegegrad 5: "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung"
Alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 5 erhalten Sie hier direkt von Ihrem Pflegedienst aus Ahaus.
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Anrecht auf auf Pflegegrad 5 mit entsprechenden Leistungen haben Pflegebedürftige, bei welchen laut der Begutachtung durch den MDK bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ vorliegt
Versicherte erhalten den Pflegegrad 5 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter ihnen eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung bestätigen. Um Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit begutachtet. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält er. Die Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist, dass bei der Begutachtung zwischen zwischen 90 bis 100 Punkte ermittelt werden.
Pflegegeld – 901 Euro/Monat
Pflegesachleistung – 2.095 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege – 2.095 Euro/Monat
Kurzzeitpflege – 1.774 Euro/Jahr
Verhinderungspflege – 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege – 2.005 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen – 125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – 40 Euro/Monat
Hausnotruf – 23 Euro/Monat
Wohnraumanpassung – 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss – 214 Euro/Monat
Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Der Gutachter muss im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahren zwischen 90 und 100 Punkte ermitteln.