Pflegegrad 3: "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"
Alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 3 erhalten Sie hier direkt von Ihrem Pflegedienst aus Ahaus.
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Anrecht auf auf Pflegegrad 3 mit entsprechende Leistungen haben Pflegebedürftige, bei welchen laut der Begutachtung durch den MDK bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt.
Versicherte erhalten den Pflegegrad 3 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen. Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit begutachtet. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Ermittelt der Gutachter zwischen 47,5 und unter 70 Punkte, so erhält der Antragsteller Pflegegrad 3 und den Anspruch auf entsprechende Pflegeleistungen. Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“
Pflegegeld – 545 Euro/Monat
Pflegesachleistung – 1.363 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege – 1.363 Euro/Monat
Kurzzeitpflege – 1.774 Euro/Jahr
Verhinderungspflege – 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege – 1.262 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen – 125/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – 40 Euro/Monat
Hausnotruf – 23 Euro/Monat
Wohnraumanpassung – 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss – 214 Euro/Monat
Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ Der Gutachter muss im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens zwischen 47,5 und weniger als 70 Punkte im Prüfverfahren ermitteln.