Pflegegrad 3: "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"

Alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 3 erhalten Sie hier direkt von Ihrem Pflegedienst aus Ahaus.

Auf einen Blick:

Pflegegrad 3

Anrecht auf auf Pflegegrad 3 mit entsprechende Leistungen haben Pflegebedürftige, bei welchen laut der Begutachtung durch den MDK bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt.

 

0
Pflegesachleistungen
0
PFLEGEGELD
0
BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSLEISTUNGEN
0
jährl. verhinderungspflege
0
Hilfsmittel pro Monat

Versicherte erhalten den Pflegegrad 3 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen. Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit begutachtet. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Ermittelt der Gutachter zwischen 47,5 und unter 70 Punkte, so erhält der Antragsteller Pflegegrad 3 und den Anspruch auf entsprechende Pflegeleistungen. Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“

Überblick zu den Leistungen bei Pflegegrad 3

Pflegegeld – 545 Euro/Monat

Pflegesachleistung – 1.363 Euro/Monat

Tages- und Nachtpflege – 1.363 Euro/Monat

Kurzzeitpflege – 1.774 Euro/Jahr

Verhinderungspflege – 1.612 Euro/Jahr

Vollstationäre Pflege – 1.262 Euro/Monat

Betreuungs- und Entlastungsleistungen – 125/Monat

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel –  40 Euro/Monat

Hausnotruf – 23 Euro/Monat

Wohnraumanpassung – 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme

Wohngruppenzuschuss  – 214 Euro/Monat

Voraussetzung für Pflegegrad 3 ist eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“  Der Gutachter muss im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens zwischen 47,5 und weniger als 70 Punkte im Prüfverfahren ermitteln.