Pflegegrad 1: "geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"

Alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 1 erhalten Sie hier direkt von Ihrem Pflegedienst aus Ahaus.

Auf einen Blick:

Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 und entsprechende Leistungen können Versicherte erhalten, denen Gutachter des Medizinischen Dienstes oder MEDICPROOF  eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ nachweisen

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Pflegesachleistungen
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PFLEGEGELD
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BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSLEISTUNGEN
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jährl. verhinderungspflege
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Hilfsmittel pro Monat

Pflegegrad 1 beschreibt die „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“  von Pflegebedürftigen und garantiert ihnen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit begutachtet. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je selbstständiger ein Antragsteller ist, desto weniger Punkte und einen umso niedrigeren Pflegegrad erhält er. Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass der Gutachter bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter 27 Punkten ermittelt. 

Pflegeversicherte haben Anrecht auf den „Entlastungsbetrag“ von 125 Euro monatlich.

Mit diesem Betrag ist es möglich an beispielsweise Betreuungsgruppen teilzunehmen, einen Alltagsbegleiter/in für Gespräche und Spaziergänge zu bezahlen oder eine Einkaufshilfe zu bezahlen. Es ist aber auch möglich eine Unterstützung im Haushalt zu engagieren. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro ist die einzige finanzielle Unterstützung, die Sie mit Pflegegrad 1 beantragen können. Aus diesem Grund dürfen Sie das Geld auch für Pflegeleistungen verwenden. Der Entlastungsbetrag ist grundsätzlich eine zweckgebundene finanzielle Unterstützung. 

Überblick zu den Leistungen bei Pflegegrad 1

Pflegegeld  – kein Anspruch

Pflegesachleistungen  – kein Anspruch

Tages- und Nachtpflege – kein Anspruch

Kurzzeitpflege – kein Anspruch

Verhinderungspflege – kein Anspruch

Vollstationäre Pflege – kein Anspruch

Betreuungs- und Entlastungsleistungen – 125 Euro/Monat

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel –  40 Euro/Monat

Hausnotruf – 23 Euro/Monat

Wohnraumanpassung – 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme

Wohngruppenzuschuss – 214 Euro/Monat

Als Voraussetzung für Pflegegrad 1 gilt eine „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Gutachter müssen im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens zwischen 12,5 und unter 27 Punkte ermitteln, damit der Antragsteller Pflegegrad 1 und entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse erhält.