Grundpflege

Alle wichtigen Informationen zur Grundpflege erhalten Sie hier direkt von Ihrem Pflegedienst aus Ahaus und Umgebung.

Grundpflege

Jeder von uns kann durch Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebedürftig werden. Kurzfristig oder langfristig sind dann grundlegende Dinge wie die Körperpflege oder Nahrungsaufnahme nicht mehr alleine zu bewältigen.

Die Grundpflege wird nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet, diese ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit und ohne anerkannten Pflegegrad.

Leistungen können sein: