Pflegegrad 2: "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"
Alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 2 erhalten Sie hier direkt von Ihrem Pflegedienst aus Ahaus.
Alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 2 erhalten Sie hier direkt von Ihrem Pflegedienst aus Ahaus.
Auf Pflegegrad 2 mit entsprechenden Leistungen haben Sie Anspruch, wenn durch die Begutachtung durch den MDK bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten festgestellt wurde, dass Sie „in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“ sind.
Versicherte erhalten den Pflegegrad 2 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen. Um Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit begutachtet. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je selbstständiger ein Antragsteller ist, desto weniger Punkte und einen umso niedrigeren Pflegegrad erhält er.
Pflegegeld – 316 Euro/Monat
Pflegesachleistung – 724 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege – 724 Euro/Monat
Kurzzeitpflege – 1774 Euro/Jahr
Verhinderungspflege – 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege – 770 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen – 125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – 40 Euro/Monat
Hausnotruf – 23 Euro/Monat
Wohnraumanpassung – 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss – 214 Euro/Monat
Voraussetzung für Pflegegrad 2 ist eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Der Gutachter muss im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermitteln.