Pflegegrad 2: "erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"

Alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 2 erhalten Sie hier direkt von Ihrem Pflegedienst aus Ahaus.

Auf einen Blick:

Pflegegrad 2

Auf Pflegegrad 2 mit entsprechenden Leistungen haben Sie Anspruch, wenn durch die Begutachtung durch den MDK bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten festgestellt wurde, dass Sie „in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“ sind.

 

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Pflegesachleistungen
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PFLEGEGELD
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BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSLEISTUNGEN
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jährl. verhinderungspflege
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Hilfsmittel pro Monat

Versicherte erhalten den Pflegegrad 2 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen. Um Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit begutachtet. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je selbstständiger ein Antragsteller ist, desto weniger Punkte und einen umso niedrigeren Pflegegrad erhält er. 

Überblick zu den Leistungen bei Pflegegrad 2

Pflegegeld – 316 Euro/Monat

Pflegesachleistung – 724 Euro/Monat

Tages- und Nachtpflege – 724 Euro/Monat

Kurzzeitpflege – 1774 Euro/Jahr

Verhinderungspflege – 1.612 Euro/Jahr

Vollstationäre Pflege – 770 Euro/Monat

Betreuungs- und Entlastungsleistungen – 125 Euro/Monat

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – 40 Euro/Monat

Hausnotruf – 23 Euro/Monat

Wohnraumanpassung – 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme

Wohngruppenzuschuss – 214 Euro/Monat

Voraussetzung für Pflegegrad 2 ist eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit“.  Der Gutachter muss im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermitteln.