Wir orientieren uns in unserer tägliche Arbeit an der Pflege Charta:
Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf haben selbstverständlich die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch – wie sich diese Rechte im Alltag hilfe- und pflegebedürftiger Menschen widerspiegeln sollen, das fasst die deutsche Pflege-Charta zusammen:
Artikel 1
Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat
das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf
Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können.
Artikel 2
Körperliche und Seelische Unversehrtheit,
Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat
das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele
geschützt zu werden.
Artikel 3
Privatheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat
das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privatund Intimsphäre.
Artikel 4
Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat
das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf
ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
Artikel 5
Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat
das Recht auf umfassende Informationen über
Möglichkeiten und Angebote der Beratung,
der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.