Pflegegrad 4: "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"

Alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 4 erhalten Sie hier direkt von Ihrem Pflegedienst aus Ahaus.

Auf einen Blick:

Pflegegrad 4

Anrecht auf auf Pflegegrad 4 mit entsprechenden Leistungen haben Pflegebedürftige, bei welchen laut der Begutachtung durch den MDK bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt.

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Pflegesachleistungen
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PFLEGEGELD
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BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSLEISTUNGEN
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jährl. verhinderungspflege
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Hilfsmittel pro Monat

Versicherte erhalten den Pflegegrad 4 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter ihnen eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen. Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit begutachtet.  Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält er. Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.

Überblick zu den Leistungen bei Pflegegrad 4

Pflegegeld – 728 Euro/Monat

Pflegesachleistung – 1.693 Euro/Monat

Tages- und Nachtpflege – 1.693 Euro/Monat

Kurzzeitpflege – 1.774 Euro/Jahr

Verhinderungspflege – 1.612 Euro/Jahr

Vollstationäre Pflege – 1.775 Euro/Monat

Betreuungs- und Entlastungsleistungen – 125 Euro/Monat

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel –  40 Euro/Monat

Hausnotruf – 23 Euro/Monat

Wohnraumanpassung – 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme

Wohngruppenzuschuss – 214 Euro/Monat

Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Der Gutachter muss im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahren zwischen 70 und unter 90 Punkte ermitteln.