Pflegegrad 4: "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"
Alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 4 erhalten Sie hier direkt von Ihrem Pflegedienst aus Ahaus.
Alle wichtigen Informationen zum Pflegegrad 4 erhalten Sie hier direkt von Ihrem Pflegedienst aus Ahaus.
Anrecht auf auf Pflegegrad 4 mit entsprechenden Leistungen haben Pflegebedürftige, bei welchen laut der Begutachtung durch den MDK bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt.
Versicherte erhalten den Pflegegrad 4 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter ihnen eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen. Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit begutachtet. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhält er. Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.
Pflegegeld – 728 Euro/Monat
Pflegesachleistung – 1.693 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege – 1.693 Euro/Monat
Kurzzeitpflege – 1.774 Euro/Jahr
Verhinderungspflege – 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege – 1.775 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen – 125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – 40 Euro/Monat
Hausnotruf – 23 Euro/Monat
Wohnraumanpassung – 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss – 214 Euro/Monat
Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Der Gutachter muss im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahren zwischen 70 und unter 90 Punkte ermitteln.