Diese Pflegeleistungen werden 2025 erhöht:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA
- Leistungen für die vollstationäre Pflege
- Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppen
Pflegegeld-Erhöhung 2025:
- Pflegegrad 2: Von 332 Euro auf 347 Euro
- Pflegegrad 3: Von 573 Euro auf 599 Euro
- Pflegegrad 4: Von 765 Euro auf 800 Euro
- Pflegegrad 5: Von 947 Euro auf 990 Euro
Erhöhung der Pflegesachleistungen 2025:
- Pflegegrad 2: Von 761 Euro auf 796 Euro
- Pflegegrad 3: Von 1.432 Euro auf 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: Von 1.778 Euro auf 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: Von 2.200 Euro auf 2.299 Euro
Erhöhung des Entlastungsbetrags 2025:
- Für alle Pflegegrade von 125 Euro auf 131 Euro monatlich.
Erhöhung des Höchstbetrags für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2025:
- Von 40 auf 42 Euro monatlich.
Erhöhung der Verhinderungspflege 2025:
- Für alle Pflegegrade von 1.612 Euro auf 1.685 Euro jährlich.
Erhöhung der Kurzzeitpflege 2025:
- Für alle Pflegegrade von 1.774 Euro auf 1.854 Euro jährlich.
Erhöhung der Tages- und Nachtpflege 2025:
• Pflegegrad 2: Von 689 Euro auf 721 Euro
• Pflegegrad 3: Von 1.298 Euro auf 1.357 Euro
• Pflegegrad 4: Von 1.612 Euro auf 1.685 Euro
• Pflegegrad 5: Von 1.995 Euro auf 2.085 Euro
Erhöhung des Zuschusses zur Wohnraumanpassung 2025:
- Für alle Pflegegrade von 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme.
Erhöhung der ergänzenden Unterstützungsleistungen 2025:
- Für alle Pflegegrade von 50 auf 53 Euro monatlich
Erhöhung der Leistungen für die vollstationäre Pflege 2025:
- Pflegegrad 2: Von 770 Euro auf 805 Euro
- Pflegegrad 3: Von 1.262 Euro auf 1.319 Euro
- Pflegegrad 4: Von 1.775 Euro auf 1.855 Euro
- Pflegegrad 5: Von 2.005 Euro auf 2.096 Euro
Erhöhung der Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen 2025:
- Wohngruppenzuschlag für alle Pflegegrade: Von 214 Euro auf 224 Euro monatlich
- Anschubfinanzierung für alle Pflegegrade: Von 2.500 Euro auf 2.613 Euro pro Person