Der Bundestag verabschiedete im Mai die Verlängerung der Regelungen zur „epidemische Lage von nationaler Tragweite“. Aus diesem komplexen Maßnahmenpaket wurde die temporäre, oftmals verlängerte Aufstockung der Pflegehilfsmittelpauschale von 40 Euro auf 60 Euro herausgetrennt. Die Verordnung sieht demnach vor, dass Aufwendungen für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel weiterhin abweichend von § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB XI bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 60 Euro brutto abgerechnet werden können.
Zu den Pflegehilfsmitteln gehören unter anderen Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel und natürlich auch Schutzausrüstung. Es muss jedoch erwähnt werden, dass diese Regelung voerst nur einen vorläufigen Status bis zum Jahresende 2021 hat. Es ist aber zu vermuten, dass im Laufe der noch erwarteten gesetzlichen Regelungen zur Pflegereform 2021, die Anhebung auf 60 Euro als dauerhafte Leistung im SGB verankert wird.