Das Jahr 2024 bringt bedeutende Veränderungen im Bereich der Pflege mit sich. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) werden wichtige Neuerungen eingeführt, die sowohl Pflegebedürftige als auch deren Angehörige betreffen. Hier sind die Schlüsselinformationen im Überblick:
1. Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Mehr finanzielle Unterstützung ab Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 werden das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen um jeweils 5 Prozent erhöht. Diese Erhöhung stellt eine wichtige Anpassung dar, um den steigenden Anforderungen in der Pflege gerecht zu werden.
Pflegegrad | Pflegegeld bis 31.12.2023 | Pflegegeld ab 1.1.2024 |
---|---|---|
2 | 316 | 332 |
3 | 545 | 573 |
4 | 728 | 765 |
5 | 901 | 947 |
2. Auskunftsrecht zu Pflegeleistungen: Mehr Transparenz für Pflegebedürftige
Eine bedeutsame Änderung tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft: Pflegebedürftige erhalten erweiterte Möglichkeiten, Auskünfte über verbrauchte Leistungen und abgerechnete Kosten zu erhalten. Bei der Pflegekasse können sie Auskunft über die in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten verlangen. Diese Aufstellung kann auch regelmäßig alle sechs Monate angefordert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Auskunft über die eingereichten Abrechnungsunterlagen vom Pflegedienst zu erhalten.
Pflegegrad | Pflegesachleistung bis 31.12.2023 | Pflegesachleistung ab 1.1.2024 |
---|---|---|
2 | 724 | 761 |
3 | 1.363 | 1.432 |
4 | 1.693 | 1.778 |
5 | 2.095 | 2.200 |
3. Verhinderungspflege für Kinder: Erweiterte Ansprüche ab Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 wird der Anspruch auf Verhinderungspflege für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr mit den Pflegegraden 4 und 5 von 6 auf 8 Wochen verlängert. Die Voraussetzung einer Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt, und die Leistungen der Kurzzeitpflege können vollständig in Verhinderungspflege umgewandelt werden. Eine Erhöhung der Leistungen erfolgt jedoch erst zum 1. Januar 2025.
4. Erhöhung aller Pflegeleistungen ab Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung zielt darauf ab, eine angemessene finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige sicherzustellen.
5. Veränderungen zur Verhinderungspflege und Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 wird der Anspruch auf Verhinderungspflege erneut auf 8 Wochen verlängert. Die Verpflichtung einer Vorpflegezeit entfällt. Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst, der flexibel für beide Formen genutzt werden kann. Die bisherige Beschränkung der Umwandlung von Kurzzeitpflegeleistungen in Verhinderungspflegeleistungen entfällt.
6. Erhöhung aller Pflegeleistungen ab Januar 2028
Eine weitere Erhöhung aller Pflegeleistungen steht ab dem 1. Januar 2028 an. Die genaue Höhe wird nach der Entwicklung der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre festgelegt und im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Diese umfassenden Reformen markieren einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz, Flexibilität und finanzieller Unterstützung im deutschen Pflegesystem. Pflegebedürftige und deren Angehörige sollten sich rechtzeitig über die neuen Regelungen informieren, um von den verbesserten Leistungen zu profitieren.
Alle Angaben ohne Gewähr – die Pflegekassen haben bis zum heutigen Tag (17.11.2023) keine aktuellen Zahlen veröffentlicht.