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Pflegereform Leistungsänderung

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wurde auch die Pflegereform der Bundesregierung beschlossen. Das Gesetz tritt in großen Teilen ab 01.01.2022 in Kraft.

Höhere finanzielle Entlastung bei der häuslichen Pflege

Die Pflegereform 2021 sieht vor, dass Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, finanzielle Entlastungen spüren dürfen. Konkret bedeutet das, dass die Leistungen der Pflegekasse 2022 erhöht werden.

Konkret gibt es für die einzelnen Pflegegrade folgende Zuschläge:

Die Pflegesachleistung wird wie folgt erhöht:

  • Pflegegrad 2 von 689 Euro auf 724 Euro
  • Pflegegrad 3 von 1.298 Euro auf 1.363 Euro
  • Pflegegrad 4 von 1.612 Euro auf 1.693 Euro
  • Pflegegrad 5 von 1.995 Euro auf 2.095 Euro

Gerne beraten wir Sie zu ihren neuen Ansprüchen.